Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Konzeptes „bodycur-schlanke küche“ (Stand 10. 01. 2010)

1. Anbieter ist die bodycur gmbh, Marktplatz 3, 65183 Wiesbaden, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Frank Boerner.

2. Das Angebot bezieht sich auf die Umsetzung der Ernährungsrichtlinen für das Gewichtsmanagement nach der bodycur-Methode im Restaurantbereich und die Nutzung der eingetragenen und somit geschützten Wortbild-Marke „body)(cur schlanke küche®“ (nachfolgend „Marke“ genannt) zu Marketingzwecken durch den Nutzer.

3. Der Nutzer verpflichtet sich, mit Annahme des Angebotes durch Registrierung über die Webseite des Anbieters, die Wortbild-Marke „body)(cur schlanke küche®“ ausschließlich für die Hervorhebung solcher Gerichte zu nutzen, die

  • in der „Basismitgliedschaft“ ausschließlich die im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Rezepte verwenden und bei Modifizierungen auf jegliche Zugabe von Zucker, Zuckerstoffen und/oder Zuckeraustauschstoffen sowie Fetten aller Art verzichten.
  • als schlanke-küche-„Restaurant-Partner“ entweder die im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Rezepte verwenden und bei Modifizierungen auf jegliche Zugabe von Zucker, Zuckerstoffen und/oder Zuckeraustauschstoffen sowie Fetten aller Art verzichten, oder eigene Gerichte streng nach den vorgegebenen Regeln zuzubereiten.

4. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Marke für anderweitig zusammengesetzte Zubereitungen (z.B. Diät-Gerichte im Allgemeinen, vegetarische Kost, so genannte light-Produkte) keine Verwendung finden darf.

5. Der Nutzer verpflichtet sich mit Annahme des Angebotes durch Registrierung über die Webseite des Anbieters, das Angebot nur an einem, nämlich dem registrierten Standort (Adresse) zu nutzen. Weitere Standorte bedürfen einer jeweils eigenständigen Registrierung.

6. Der Nutzer verpflichtet sich mit Annahme des Angebotes durch Registrierung über die Webseite des Anbieters und nach Aufnahme in den „Schlemmerführer“,

  • Während der Öffnungs-/Küchenzeiten Gästen mindestens ein Gericht nach den Empfehlungen des Anbieters auf der Karte anzubieten, oder zumindest auf Nachfrage zu servieren.
  • Im eigenen Interesse durch Anbringung der Marke (im Außenbereich Eingangstür und/oder Schaukasten, auf der Speisekarte und im Internetauftritt) Gäste auf sein Angebot „schlanke küche“ aufmerksam zu machen

7. Der Anbieter behält sich vor, das Programm in der "Basismitgliedschaft" ohne Angabe von Gründen mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen jederzeit zu beenden.

8. Der Nutzer in der "Basismitgliedschaft" ist berechtigt, das Programm ohne Angabe von Gründen mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen jederzeit zu beenden. Zum Zeitpunkt der Kündigung wird der Anbieter den Eintrag im Schlemmerführer löschen. Während der Vorankündigungsfrist ist das Angebot (siehe Punkt 6) gegenüber den Gästen aufrecht zu halten.

9. Der Nutzer verpflichtet sich mit Annahme des Angebotes „Restaurant-Partner“ durch Registrierung über die Webseite des Anbieters,

  • das Angebot für mindestens 1 Jahr zu nutzen und dafür die monatliche Nutzungsgebühr zu entrichten,
  • im Falle einer Kündigung, diese dem Anbieter mindestes 1 Monat vor dem beabsichtigten Nutzungsende schriftlich (per E-Mail oder eingeschriebenem Brief) mitzuteilen.
  • In einem solchen Fall wird besonders auf die Einhaltung von Punkt 6 dieser AGB bis zum Nutzungsende  hingewiesen.

10. Der „Restaurant-Partner“ nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Betreuung durch den Anbieter weitere Kosten entstehen können. Diese entstehen jedoch nur nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Nutzer.

11. Der Nutzer erklärt mit seiner Registrierung, dass er über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Umsetzung des Angebotes „schlanke küche“ verfügt. Der Anbieter wird aus Rechtsgeschäften des Nutzers mit Dritten, es sei denn, dem Nutzer sind entsprechende Vollmachten erteilt worden, nicht verpflichtet. Der Nutzer haftet für sämtliche von Dritten im Zusammenhang mit dem Konzept bodycur - schlanke küche geltend gemachter Ansprüche und stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen frei. Muss sich der Anbieter wegen solcher Ansprüche verteidigen, so trägt der Nutzer die Verfahrenskosten (einschließlich Anwaltsgebühren) und übernimmt die Erfüllung einer evtl. Urteilsforderung, es sei denn, die Inanspruchnahme erfolgt aufgrund einer Gesetzes- und/oder Vertragsverletzung durch den Anbieter. Entsprechendes gilt, wenn der Anbieter aufgrund eines wettbewerbswidrigen Verhaltens des Nutzers auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

12. Der Anbieter haftet nicht für Drittanbieter, z.B. Lieferanten im Shop-Bereich, sondern tritt hierbei ausdrücklich lediglich als Vermittler auf.

13. Im Falle von Unstimmigkeiten jeder Art zwischen Nutzer und Anbieter verpflichten sich diese,  Streitigkeiten untereinander zunächst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Wege eines Mediationsverfahrens durchzuführen. Nutzer und Anbieter werden dabei nach den Mediationsregeln des Deutschen Franchise Verbandes e.V. verfahren.

14. Gerichtsstand ist Wiesbaden